Die Abfallwirtschaftsverordnung der Stadt Krems 2024 regelt auf der Basis des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes die kommunale Abfallentsorgung aus vorwiegend privaten Haushalten der Stadt Krems.
Sie beinhaltet:
§ 1: Einhebung
§ 2: Pflichtbereich
§ 3: Aufzählung in die Erfassung und Behandlung einbezogene Abfallarten
§ 4: Erfassung und Behandlung der Abfälle
§ 5: Durchführung der Abfuhr
§ 6: Aufstellungsort
§ 7: Abfuhrplan
§ 8: Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe
§ 9: Fälligkeit
§ 10: Strafbestimmungen
§ 11: Inkrafttreten