Der Reparaturbonus des Bundes soll defekten Elektroaltgeräten eine zweite Chance geben. Ab 25. September kann wieder beantragt werden.
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich können für die Reparatur von Elektro- bzw. Elektronikgeräten, die in Haushalten zur Verwendung kommen, eine Förderung von 50% der Kosten für die Reparatur, jedoch maximal € 200,- bzw. € 30,- für die Einholung eines Kostenvoranschlages erhalten.
Die Antragsteller beantragen auf
www.reparaturbonus.at einen Bon für die Reparatur eines Gerätes. Pro Bon kann die Reparatur eines Gerätes gefördert werden. Der Bon kann innerhalb von 3 Wochen ausschließlich bei einem teilnehmenden Betrieb eingelöst werden. Sobald ein Bon eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon für ein weiteres Gerät beantragt werden.
Die Förderung gilt so lange Budgetmittel vorhanden sind, jedoch längstens bis 31.3.2026. Die Förderung wird aus Mitteln der EU - NextGenerationEU finanziert.